Investmentfonds und Versicherungen
Pensionsfonds
Pensionsfonds stellen einen wenig verbreiteten Durchführungsweg im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge dar; die vier anderen möglichen Durchführungswege sind Pensionskasse, Unterstützungskasse, Direktversicherung und Direktzusage.
Bei Pensionsfonds handelt es sich um Sondervermögen. Diese werden von hauptamtlichen Fondsmanagern verwaltet. Die investierten Beiträge werden an den Kapitalmärkten angelegt. Grundsätzlich ist bei Pensionsfonds von langfristig höheren Ertragserwartungen auszugehen als bei den anderen vier Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge. Demgegenüber ist hierbei auch das Risiko vergleichsweise hoch anzusehen.
Im Worst-Case-Szenario stehen den Anleger lediglich die eingezahlten Beträge zur Verrentung zur Verfügung (Nullverzinsungsrisiko). Darüber hinaus gehende Garantien, wie bei Versicherungsprodukten üblich bzw. zum Teil gesetzlich vorgeschrieben, werden nicht gegeben.
Arbeitgeber, die Pensionsfonds als Durchführungsweg für die betriebliche Altersvorsorge anbieten, haften gegebenenfalls nicht nur mit dem Betriebsvermögen. Darüber hinaus sind Arbeitgeber verpflichtet, die Betriebsrentenansprüche durch Mitgliedschaft und Beitragszahlung im PSVaG (Pensions-Sicherungsverein auf Gegenseitigkeit) abzusichern. Dieser leistet im Insolvenzfalle des Arbeitgebers die Betriebsrenten bis zu einer maximalen Höhe von 7.500 Euro monatlich.
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